Webinar
Arbeitgeber und Beschäftigte

24.03.2021

Corona-Testregelungen für Arbeitgeber und Beschäftigte

mit Dr. Annett Rother (Klinikum Chemnitz), Saskia Quinger (Gesundheitsamt, Chemnitz) und Sören Uhle (CWE).

 

Berufstätige mit direktem Kundenkontakt sind seit 15. März 2021 verpflichtet, sich einmal pro Woche einem Coronatest zu unterziehen. Arbeitgeber müssen diesen Test für ihre Beschäftigten kostenfrei zur Verfügung stellen. Ab dem 22. März 2021 sind Arbeitgeber verpflichtet, ihren Beschäftigten einmal pro Woche einen kostenfreien Selbsttest anzubieten. Voraussetzung ist, dass ausreichend Tests verfügbar sind. Aber was bedeutet das genau? Was ist denn ein direkter Kundenkontakt? Welcher Test muss verwendet werden? Welche Nachweispflichten bestehen für den Beschäftigten, was muss der Arbeitgeber beachten?

Downloads vom 24.03.2021

DOKUMENT Bescheinigung über das Vorliegen eines Antigen-Selbsttests zum Nachweis