Fragen & Antworten: LIQUIDITÄTSSICHERUNG
Online-Seminar: Liquiditätssicherung für Unternehmen
Aufzeichnung des Gesprächs vom 25.03.2020 mit Olaf Ziebuhr (Volksbank Chemnitz), Marko Seifert (Sparkasse Chemnitz), Lutz Müller (IHK Chemnitz) und Sören Uhle (CWE)
SAB Soforthilfe - Allgemeine Fragen
Grundsätzlich im Antrag durch Eigenerklärungen der Antragssteller und Unterlagen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen (letzter Jahresabschluss, BWA oder andere vorläufige Zahlen des Jahres 2019)
Aktuell gilt die De-minimis-Grenze von 200.000 EUR. Bei Ausreichung eines Darlehens über 50.000 EUR entsteht überschlägig ein Beihilfewert von ca. 30.000 EUR. Aktuell wird an einer Erleichterung zur Beihilfe gearbeitet, um die Höchstgrenze auf 500.000 EUR anzuheben.
Sofern es eine Bundesförderung gibt, ist diese vorrangig einzusetzen. Grundsätzlich ist diese Förderung mit anderen Fördermitteln kombinierbar. Es darf allerdings keine Doppelförderung auftreten und der Antragsteller darf in der Summe nicht mehr erhalten als sein Bedarf ist.
Nein. Jedoch sollte der Auszug nicht älter als 3 Monate sein. Dieser kann z.B. online beantragt werden über www.handelsregister.de
Einzelunternehmer (Solo-Selbständige), Kleinstunternehmen und Freiberufler in Sachsen, mit einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanz bis zu 1 Mio. EUR, unabhängig von der Mitarbeiterzahl.
Ein Unternehmen gilt dann als Unternehmen in Schwierigkeiten, wenn es auf kurze oder mittlere Sicht ohne Eingreifen des Staates so gut wie sicher zur Einstellung seiner Geschäftstätigkeiten gezwungen sein wird.
Vgl. online Glossar der SAB unter „Unternehmen in Schwierigkeiten“
Ja
Einzelfallentscheidung, da Bemessungsgrundlage aktueller Monatsumsätze fehlt.
Aus dem prognostizierten Umsatzausfall für 4 Monate.
Nein, das Programm ist eine Liquiditätshilfe zur Deckung laufender Kosten, nicht für Investitionen.
Ja, bei begründeten Ausnahmefällen kann das Darlehen bis zu 100.000 EUR nach einem Zeitraum von vier Monaten im Rahmen einer Aufstockung erhöht werden, wenn nachweisbar ein höherer Bedarf besteht.
Ja, es ist gerade auch für Soloselbständige im Haupterwerb gedacht.
Ja.
SAB Soforthilfe - Bedingungen
Keine
Als Basis dient der Jahresumsatz 2019.
Normale Versicherungsaufwendungen als Selbständiger ja. Aufwendungen im Privatbereich nicht.
SAB Soforthilfe - Verfahren
Aktuell liegen noch keine Erfahrungswerte vor. Die SAB bemüht sich um eine schnelle Bearbeitung innerhalb weniger Wochen.
Nein, der Zuschuss soll zur Tilgung des Darlehens eingesetzt werden, damit keine Überförderung entsteht.
Diese mindern den Liquiditätsbedarf und führen ggf. zu einem niedrigeren Darlehen.
Antworten ohne Gewähr, verbindliche Auskünfte erteilt die SAB unter 0351-4910-1100 oder 0351-4910-4910.
KfW Unternehmerkredit - Berechtigte Kreditempfänger
Die EU legt für ihre Förderprogramme fest, dass ein Kleinstunternehmen weniger als 10 Mitarbeiter beschäftigt und dessen Umsatz oder Jahresbilanz zwei Millionen Euro nicht überschreitet.
Umsatz größer 10 Mio. € pro Jahr
(Kriterien: bis 249 Mitarbeiter, 50 Mio. Umsatz, 43 Mio. € Bilanzsumme)
Bitte mit Hausbank abklären, welche Ersatzunterlagen für die Kreditentscheidung vorgelegt werden müssen.
KfW Unternehmerkredit - Bedingungen
Das kommt auf den Einzelfall an (Kreditbedingungen, bspw. Laufzeit, Rückzahlungsbedingungen etc.). Ein neuer Kredit bedeutet auch neue Rückzahlungsverpflichtungen.
Die von der KfW veröffentlichten Zinssätze sind Endkreditnehmerzinssätze.
Wenn die Stundung im Rahmen der aktuellen Lage beantragt wurde, dann nicht. Wichtig ist, dass das Unternehmen vor der Krise nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten war.
Die von der KfW veröffentlichten Zinssätze sind Endkreditnehmerzinssätze.
KU/KMU: 1 % – 1,46 % p.a. (bonitätsabhängig), oberhalb KMU 2 – 2,12 % p.a. (bonitätsabhängig)
Nein
KfW Unternehmerkredit - Verfahren
Eine Kombination des SAB-Darlehens mit anderen Förderprogrammen ist möglich.
Wenn die Stundungen bei Krankenkassen auf Grund der aktuellen Lage erfolgten, hat diese keine Auswirkungen auf den KfW-Antrag. Wichtig ist, dass das Unternehmen vor der Krise nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten war.
Die KfW verspricht schnelle Bearbeitungszeiten. Es gibt noch keine Praxiserfahrung (27.03.2020). Die KfW hat angegeben, dass Valutierungen ab dem 14.04.2020 möglich sind.
Express-Liquidität / Bürgschaftsbank Sachsen
Bei der Bürgschaftsbank fallen eine einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhe von 0,25% (zzgl. USt.) des Kredites und eine lfd. Bürgschaftsprovision i.H.v. 1,50% (zzgl. USt.) des valutierenden Kredites an (siehe im Internet veröffentlichte Angaben). Die Hausbank berechnet Zinsen für das verbürgte Darlehen entsprechend des aktuellen Kapitalmarktniveaus und der individuellen Risikoeinschätzung, wobei sich der Risikoaufschlag im Zins durch die Bürgschaft minimiert und dadurch ein günstigerer Kundenzinssatz vereinbart werden kann.
Nein.
Hier könnte die finanzielle Soforthilfe des Bundes greifen (bis 9 TEUR Einmalzahlung für 3 Monate bis zu 5 Beschäftigten, bis 15 TEUR bei bis zu 10 Beschäftigten).
Nein. Es haftet wie bei jeder anderen Kreditgewährung der Schuldner selbst. Durch die Bürgschaft der Bürgschaftsbank Sachsen wird das Risiko der Bank minimiert und die Kreditvergabe deutlich erleichtert.
Gemäß Internet-Auftritt der Bürgschaftsbank Sachsen, soll die Zusage der Bürgschaft innerhalb eines Bankarbeitstages erfolgen. Sofern die Bank den Kredit bereits unter dem Vorbehalt der Bürgschaftsvorlage bewilligt/zugesagt hat, sollte die Auszahlung i.d.R. kurzfristig erfolgen können.
Zur Überbrückung sehr kurzfristiger Liquiditätsengpässe ist die Aussetzung/Stundung von Zins- und/oder Tilgungsleistungen sicher ein geeignetes, manchmal auch das einzige Mittel, da die Bank hier i.d.R. sehr schnell entscheiden kann. Kreditgewährungen dauern aufgrund des erforderlichen Prüfungsaufwandes i.d.R. länger. Inwieweit die Aussetzung von Zins- und/oder Tilgungsleistungen, die allein aufgrund der Corona-Krise beantragt wird, negativ auf das Rating wirkt, muss von der Bankenaufsicht noch geklärt werden.
Ja, über alle Geschäftsbanken.
Express-Liquidität / Bürgschaftsbank Sachsen - Verfahren
Die Bank benötigt zur Prüfung aktuelle Jahresabschlüsse, BWA’s u.ä. Sofern diese nicht vom Steuerberater beigebracht werden können, kann die Bank ihrer Verpflichtung zur Prüfung nicht nachkommen und somit auch keinen Kredit gewähren. Ob ein kurzfristiger Wechsel des Steuerbüros in der aktuellen Situation die Beibringung der erforderlichen Unterlagen beschleunigt, darf bezweifelt werden.
Das hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Bonitätsbewertung durch die Bank.