Fragen & Antworten: SOFORTZUSCHUSS DES BUNDES
SOFORZUSCHUSS DES BUNDES - Hilfe bei der Antragstellung
Aufzeichnung des Gesprächs vom 01.04.2020 mit Lutz Müller (IHK Chemnitz), Christian Sauer (HWK Chemnitz ) und Sören Uhle (CWE)
Personenbezogene Informationen
Nein.
Ja
Der Zuschuss ist dann nicht nutzbar, Soforthilfe-Darlehen ab 5.000 Euro Umsatzausfall möglich.
Existenzgründer aus 2020 müssen laufende Kosten nachweisen mit mindestens einer BWA + Planzahlen.
Berechnung
- Abschreibungen, bei denen kein Kapitaldienst für Kredite dahinter steht (als laufende Betriebsausgaben): Nein
- kalkulatorische Unternehmerlohn: Nein
- (private) Krankenkassenbeiträge und Rentenversicherung: Nein
- ein in Anspruch genommener Dispokredit (trotz gutem Gewinn im Vorjahr): Nein
- Personalkosten: Nein
- daraus folgend Sozialversicherungsbeiträge: Diese wären über KuG zu decken, wenn der Betrieb dazu berechtigt ist.
- Waren- und Materialkosten: noch in Klärung
- Kredite – Zins und Tilgung: Ja
Es werden alle Kosten angerechnet.
Ja, der Liquiditätsengpass muss dann für Mai, Juni, Juli nachgewiesen werden.
Realistisch ansetzen: Wenn zu viel gefördert, dann kann ggf. eine Rückgabe des zuviel geförderten Betrages folgen.
Bedingungen
Der abgeschickte Antrag ist nicht mehr änderbar. Wenn der Maximalbetrag noch nicht ausgeschöpft ist, kann ein 2. Antrag gestellt werden.
Nein, wenn nicht vorsätzlich Falschangaben gemacht wurden. Der SAB sollte die Änderung umgehend mitgeteilt werden.
Es werden nur betriebliche Kosten, nicht jedoch private berücksichtigt.
Ausschlaggebend ist hier die Steuernummer.
Ja, wenn es separate Steuernummern gibt.
Nein.
Nein.
Nein.
Nein.
Wenn er zu Einnahmen führt.
Es sollte eine gute Dokumentation erfolgen und Belege müssen 10 Jahre aufbewahrt werden.
Antworten ohne Gewähr, verbindliche Auskünfte erteilt die SAB unter 0351-4910-1100 oder 0351-4910-4910.