Durch das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht hat der Gesetzgeber am 27.03.2020 weitreichende Änderungen für Unternehmen beschlossen. So wurde beispielsweise die Insolvenzantragspflicht rückwirkend vom 1. März bis zunächst 30.09.2020 ausgesetzt. Ferner sind dadurch auch die zivilrechtlichen Vorschriften zum Kündigungsausschluss im Mietrecht sowie zum Zahlungsaufschub bei Verbraucherdarlehensverträgen und existenzsichernden Verträgen beschlossen worden.
Im Online-Seminar beantworteten die Rechtsexperten Marek Heinzig und Julian Kohl von der IHK und Martin Jänsch von der HWK die wichtigsten Fragen und Auslegungen zur neuen Rechtssprechung für Unternehmen. Moderiert wurde das Online-Seminar wie gewohnt von Sören Uhle, Geschäftsführer der Chemnitzer Wirtschaftsförderung.