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Aufzeichnung und Dokumente: ARBEITSSCHUTZSTANDARD

Arbeitsschutzstandard COVID-19 für Arbeitgeber

Aufzeichnung des Gesprächs vom 22.04.2020, mit Winfried Weller (Landesdirektion Sachsen), moderiert von Sören Uhle (CWE).

Mit der Lockerung der Ausgangsbeschränkungen und der Öffnung für einige Teile und Sektoren der Wirtschaft werden im gleichen Zuge die Voraussetzungen argumentiert, die von Arbeitgebern verpflichtend geschaffen werden müssen, um Kunden, Mitarbeiter ggf. Lieferanten vor Infektionen mit dem Corona-Virus zu schützen.

Sicherheit und Gesundheitsschutz haben oberste Priorität, wenn es um Arbeit in Zeiten der Corona-Pandemie geht. Arbeitsschutz spielt dabei eine zentrale Rolle. Ein betrieblicher Infektionsschutzstandard, der die notwendigen zusätzlichen Schutzmaßnahmen zum Schutz der Beschäftigten vor SARS-CoV-2 beschreibt, soll den Menschen die notwendige Sicherheit geben, ihre Arbeit wieder aufzunehmen. Für Sicherheit und Gesundheit in der Arbeitswelt sollen mit dem neuen Arbeitsschutzstandard COVID-19 die Voraussetzungen geschaffen werden.

Sören Uhle, Geschäftsführer der CWE im Gespräch mit Winfried Weller, Referatsleiter für Strahlenschutz und Arbeitsmedizin in der Landesdirektion Sachsen. Gefragt sind Pragmatismus in der Umsetzung des Infektionsschutzes und Sensibilität im Umgang mit Mitarbeitern und Kunden. Dazu werden der Arbeitsschutzstandard des Bundesarbeitsministeriums Punkt für Punkt erläutert und Handlungsempfehlungen gegeben, die es den Unternehmen erlauben, Infektionsschutz und Geschäft unter einen Hut zu bringen.

SARS-Cov-2 Arbeitsschutzstandard

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Allgemeinverfügung Hygiene,

Sozialministerium des Freistaats Sachsen

Ansprechpartner

bei der Landesdirektion Sachsen

Plakat Händewaschen

(Piktogramme)

Grafik Händewaschen und Husten & Niesen

für KindeR