Innovationen bei kleinen und mittleren Unternehmen gefördert

vom 30.06.2010

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) will die systematische Innovationstätigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen fördern. Die „BMWi-Innovationsgutscheine“ des Programms „go-Inno“ sollen leicht und unbürokratisch Zugang zu externen Beratungs- und Managementleistungen gewährleisten, um intern Produktinnovationen und technische Verfahrensinnovationen erfolgreich zu managen. Mit den Innovationsgutscheinen werden 50 Prozent der Beratungsleistungen gefördert, eine halbtätige Initialberatung sogar zu 100 Prozent.

Informationen bei der regionalen Kontaktstelle: Andreas Werner, GWT-TUD GmbH in Chemnitz, 0371 5347-551, www.GWTonline.de.

Das SMWK (Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst) plant für kleine Unternehmen und Handwerksbetriebe Innovationsgutscheine, mit denen Leistungen aus externer Forschungs- und Entwicklungstätigkeit (Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen) gefördert werden. Unternehmen sollen damit zum Beispiel wissenschaftliche Einstiegsarbeiten und technische Unterstützung zur Entwicklung von Produkten und Verfahren einkaufen oder Dienstleistungen, wie Laborleistungen, in Anspruch nehmen können. Dazu sollen auch FuE-Tätigkeiten gehören, die innovative Produkte und Verfahren bis zur Markt- und Fertigungsreife gestalten. Es ist vorgesehen, bis 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten zu fördern. Die Zuwendung soll bei maximal 10.000 Euro pro Gutschein liegen. Das Programm muss noch beschlossen werden. Es soll den Planungen nach am 1. Juli 2010 beginnen und vorerst drei Jahre dauern.

Unternehmen können seit 1. Januar 2010 noch mehr von der Förderung von Innovationen durch das sächsische Wissenschaftsministerium profitieren. Kleine und mittelständische Unternehmen erhalten vom SMWK bis zu 50 Prozent Zuschuss zu den Personalkosten, wenn sie Innovationsassistenten neu einstellen. Der Förderzeitraum wird um ein Jahr auf drei Jahre verlängert. Im dritten Jahr beträgt der Fördersatz 25 Prozent. Die Kappungsgrenze bei den förderfähigen Kosten wird auf 50.000 Euro pro Jahr und Person angehoben. Bezuschusst wird künftig auch die befristete Beschäftigung von erfahrenen Akademikern mit bis zu 50 Prozent. Die Kappungsgrenzen bei den förderfähigen Lohnkosten liegen hier mit 80.000 Euro pro Jahr und Person deutlich höher als beim "klassischen" Innovationsassistenten. Die Ausgaben für das erfolgreiche Einschalten einer Vermittlungseinrichtung für das hoch qualifizierte Personal können ebenfalls mit 50 Prozent bezuschusst werden. Förderfähig sind maximal zwei Innovationsassistenten/-innen pro Unternehmen. Die Förderrichtlinie gilt bis Ende 2015. Die Sächsische Aufbaubank (SAB) berät über die Fördermöglichkeiten und nimmt die Förderanträge entgegen.

Ansprechpartner für eine Beratung bei der CWE:

Silvia Kunce, Telefon 3660222, E-Mail: kunce@cwe-chemnitz.de


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