Innovationsassistenten für KMU stärker gefördert
vom 02.02.2010
Unternehmen können seit 1. Januar 2010 noch mehr von der Förderung von Innovationen des sächsischen Wissenschaftsministeriums profitieren. Kleine und mittelständische Unternehmen erhalten bis zu 50 Prozent Zuschuss zu den Personalkosten, wenn sie Innovationsassistenten neu einstellen.
Innovationsassistenten sind Absolventen von Universitäten, Fachhochschulen, technischen Fachschulen und Berufsakademien sowie junge Wissenschaftler, die innovative, technologieorientierte Projekte bearbeiten. Sie sollen helfen, Innovationspotenziale in Unternehmen zu erkennen, Innovationsprozesse in Gang zu setzen und damit die Wettbewerbsfähigkeit der sächsischen Unternehmen erhöhen. Der Förderzeitraum wird um ein Jahr auf drei Jahre verlängert. Im dritten Jahr beträgt der Fördersatz 25 Prozent. Die Kappungsgrenze bei den förderfähigen Kosten wird auf 50.000 EUR pro Jahr und Person angehoben.
Bezuschusst wird künftig auch die befristete Beschäftigung von erfahrenen Akademikern mit bis zu 50 Prozent. Das ist besonders für Unternehmen interessant, die im Innovationsprozess bereits weiter fortgeschritten sind und für die Bearbeitung von Projekten Unterstützung von Experten aus Forschungseinrichtungen öffentlicher Institute oder großer Unternehmen brauchen. Voraussetzung ist eine Rückkehr¬garantie für die Spezialisten zu ihrem bisherigen Arbeitgeber nach ihrem bis zu dreijährigen Einsatz in einem kleinen oder mittleren Unternehmen. Möglich ist die Beschäftigung von Forschern, Ingenieuren, Designern und Marketingspezialisten mit Universitäts¬abschluss und wenigstens fünf Jahren einschlägiger Berufserfahrung. Die Kappungsgrenzen bei den förderfähigen Lohnkosten liegen hier mit 80.000 EUR pro Jahr und Person deutlich höher als beim "klassischen" Innovationsassistenten. Die Ausgaben für das erfolgreiche Einschalten einer Vermittlungs¬einrichtung für das hoch qualifizierte Personal können ebenfalls mit 50 Prozent bezuschusst werden.
Die Förderrichtlinie gilt bis Ende 2015. Die Sächsische Aufbaubank (SAB) berät über die Fördermöglichkeiten und nimmt die Förderanträge entgegen.


