Aktuelles zur Förderung
1. Förderung der Unternehmensfinanzierung
1.1 Förderbausteine 2011
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1.1.1 Investitionszuschuss - Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW)
Im Rahmen dieses Förderprogramms ist die Förderung von Vorhaben, welche ausschließlich der Sicherung von Dauerarbeitsplätzen dienten, zum Ende des Jahres 2010 ausgelaufen. Damit gelten ab sofort wieder die Förderbedingungen bezüglich der Neuschaffung von Dauerarbeitsplätzen unter Beachtung des Abschreibungskriteriums.
Fördersätze im Jahr 2011:
- Betriebsstätten kleiner Unternehmen 50 % (bis 49 Beschäftigte)
- Betriebsstätten mittlerer Unternehmen 40 % (bis 250 Beschäftigte)
- Sonstige Betriebsstätten 30 % (mehr als 250 Beschäftigte)
Förderung der Lohnkosten:
- die Bemessungsgrenze des Jahresbruttolohnes wurde von 50.000 € auf 70.000 € angehoben
- die Bindung der Lohnkostenförderung an die Schaffung neuer AP bleibt jedoch erhalten
Weitere Informationen, einschließlich der gesamten geänderten Richtlinie des Freistaates Sachsen zur Gemeinschaftsaufgabe (GRW), können abgerufen werden unter: http://www.smwa.sachsen.de/...
1.1.2 Neues Innovationsförderprogramm "InnoPrämie" am 1. Juli 2010 gestartet
Mit der Innovationsprämie erhalten kleine und mittlere Unternehmen die Möglichkeit, die Zusammenarbeit mit Hochschulen und Forschungseinrichtungen auf dem Gebiet von Forschung und Entwicklung in den Unternehmen voranzubringen. Ziel ist aber auch, dass Hochschulen und Forschungseinrichtungen ihr technologisches Wissen und ihre Forschungs- und Entwicklungskompetenzen noch besser in Sachsen zur Geltung bringen. Die Förderung bei der „InnoPrämie“ ist bis zu 50 Prozent möglich, insgesamt bis zu einem Betrag von 10.000 Euro pro Jahr und Unternehmen.
Mit der Förderung sollen kleine und mittlere Unternehmen wissenschaftliche Einstiegsarbeiten und technische Unterstützung im Vorfeld der Entwicklung von Produkten oder Verfahren einkaufen und entsprechende Dienstleistungen in Anspruch nehmen können. Dazu zählen beispielsweise Machbarkeits- und Werkstoffstudien, Produkttests, Konstruktions- und Laborleistungen sowie auch der Know-how-Erwerb selbst. Förderfähig sind dabei nur Leistungen aus externer Forschungs- und Entwicklungstätigkeit (Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen oder Unternehmen). Unternehmen können nationale oder internationale Anbieter in Anspruch nehmen.
Die sächsische „InnoPrämie“ ergänzt die Innovationsgutscheine des Bundes zur Förderung von Innovationsmanagement. Antrags- und Bewilligungsstelle für die „InnoPrämie“ ist die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - elektronisches Antragsformular unter: www.sab.sachsen.de
2. Darlehen zur Unternehmensfinanzierung
2.1 Zinsgünstige Darlehen
2.1.1 Investitionsdarlehen -
Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur"
(GRW)
Seit 01.01.2011 gibt es das neue Darlehensprogramm Investitionsdarlehen - Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW)
Neben dem Investitionszuschuss GRW werden künftig Investitionsvorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft, die GRW-förderfähig sind und neue Arbeitsplätze schaffen auch mit einem zinsgünstigen Nachrangdarlehen unterstützt. Dieses Darlehen kann innerhalb eines Vorhabens mit einem GRW-Zuschuss kombiniert werden.
Das Investitionsvolumen muss mindestens 100.000 € und das Darlehensvolumen mindestens 25.000 € betragen und es werden höchstens 5 Mio. € pro Investitionsvorhaben als Darlehen ausgereicht. Es können bis zu 65 Prozent der förderfähigen Ausgaben bzw. bis zu 75 Prozent der förderfähigen Ausgaben bei volkswirtschaftlich bedeutsamen Vorhaben (mindestens 25 % Umsatzwachstum) finanziert werden.
Die Laufzeit beträgt bis zu 10 Jahre und es sind maximal 2 tilgungsfreie Jahre möglich. Es erfolgt eine 100 %ige Auszahlung. Eine vorzeitige Tilgung ohne Entschädigung ist möglich. Durch die Nachrangigkeit des GRW-Darlehens sind keine Sicherheiten erforderlich.
Mit dem Ziel der Sicherung der Kreditversorgung der gewerblichen Wirtschaft, des Handwerks und der freien Berufe vor dem Hintergrund der Finanzmarktkrise wurden weitere Förderprogramme aufgelegt.
2.1.2 Mittelstandsstabilisierungsprogramm Sachsen
Dieses Darlehen dient zur Finanzierung von zusätzlichem Betriebsmittelbedarf, Umfinanzierung kurzfristig fälliger Passiva in längerfristige Verbindlichkeiten, betriebsgerechte Umfinanzierung von Kontokorrentkrediten, Anschlussfinanzierung. Es dient der Ergänzung des vor allem. auf die Finanzierung von Investitionen ausgerichteten „KfW-Sonderprogramms 2009“ der Kreditanstalt für Wiederaufbau.
Die Ausreichung erfolgt als zinsgünstiges Darlehen der Sächsischen Aufbaubank über die Hausbank an das Unternehmen. Die Hausbank erhält zudem eine Entlastungszusage in Höhe von 80 Prozent.
Darlehenshöhe: Mindestens EUR 20.000 und höchstens EUR 5 Mio. in Ausnahmefällen bis zu EUR 10 Mio.
Laufzeit und Zinssatz: Bis zu 10 Jahre Laufzeit möglich, maximal 2 tilgungsfreie Jahre und ein Festzinssatz über die gesamte Laufzeit, die Zinssätze entsprechend dem risikogerechten Zinssystem und sind veränderlich. Die Festlegung der Zinssätze erfolgt zum Zeitpunkt der abschließenden Entscheidung über den gestellten Antrag.
Weitere Modalitäten: Eine bankübliche Besicherung ist erforderlich. Die Auszahlung beträgt 99 % und das Darlehen ist beihilfefrei.
Verfahrensablauf: Die Antragstellung erfolgt gemeinschaftlich durch Unternehmen und Hausbank bei der SAB. Zur Verkürzung des Verfahrens ist die Antragstellung bereits zulässig, bevor die Hausbank eine positive Kreditentscheidung getroffen hat.
2.1.3 KfW-Sonderprogramm – Mittelständische Unternehmen
Um die Kreditversorgung der Wirtschaft zu sichern, wird im Auftrag des Bundes das Finanzierungsangebot der KfW Mittelstandsbank befristet erweitert. Das KfW-Sonderprogramm orientiert sich in seiner Struktur an dem Programm "KfW-Unternehmerkredit". Im KfW-Sonderprogramm werden Kredite zu Marktkonditionen an mittelständische Unternehmen, die grundsätzlich wettbewerbsfähig sind und positive Zukunftsaussichten haben, zur mittel- und langfristigen Finanzierung von Vorhaben vergeben. Durch die Möglichkeit einer Haftungsfreistellung nimmt die KfW den durchleitenden Banken einen erheblichen Teil des Kreditrisikos ab und erleichtert damit die Kreditvergabe.
Mitfinanziert werden alle Investitionen, die einer mittel- und langfristigen Mittelbereitstellung bedürfen und einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen. Darüber hinaus können Betriebsmittel finanziert werden. Die Förderung von Immobilieninvestitionen mit anschließender Fremdvermietung ist nur möglich, sofern keine Nutzung für wohnwirtschaftliche Zwecke erfolgt. Handelt es sich dabei um reine Kaufvorhaben, gilt zusätzlich, dass die gekaufte Immobilie grundlegend saniert, hergerichtet oder umgebaut werden muss.
Finanzierungsanteil: Bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten bzw. der Betriebsmittel.
Kreditbetrag: Maximal 50 Millionen Euro pro Vorhaben. Bei Investitionen beträgt der Kreditbetrag insgesamt in diesem Programm maximal 150 Millionen Euro pro Unternehmensgruppe. Bei der Finanzierung von Betriebsmitteln darf der Kreditbetrag maximal 30 % der letzten Bilanzsumme des Antragstellers bzw. bei nicht bilanzierenden Unternehmen 30 % des letzten Jahresumsatzes des Antragstellers betragen. Der maximale Kreditbetrag pro Unternehmensgruppe beträgt jedoch nicht mehr als 50 Millionen Euro.
Die Kombination mit anderen Förderprogrammen ist grundsätzlich zulässig. Ausgeschlossen ist bei bankdurchgeleiteten Krediten eine Kombination mit Förderprogrammen, in denen "De-minimis" Beihilfen für das gleiche Vorhaben vergeben werden. Eine Kombination von haftungsfreigestellten Krediten aus diesem Programm mit weiteren haftungsfreigestellten Förderkrediten oder Nachrangdarlehen der KfW für das gleiche Vorhaben ist nicht zulässig.
Kreditlaufzeiten: Bei Investitionen in der Regel bis zu 5 oder bis zu 8 Jahre bei höchstens 1 tilgungsfreien Anlaufjahr. Bei Bauvorhaben kann eine Laufzeit von bis zu 15 Jahren bei höchstens 3 tilgungsfreien Anlaufjahren beantragt werden. Bei der Finanzierung von Betriebsmitteln beträgt die Laufzeit bis zu 5 Jahre bei höchstens 1 tilgungsfreien Anlaufjahr und die Mindestkreditlaufzeit beträgt 1 Jahr.
Konditionen: Der Programmzinssatz orientiert sich an der Entwicklung des Kapitalmarktes. Das Darlehen wird mit einem Zinssatz des am Tag der Zusage geltenden Maximalzinssatzes der jeweiligen Preisklasse zugesagt.
Weitere Modalitäten: Eine bankübliche Besicherung ist erforderlich. Die Auszahlung beträgt 100 % und das Darlehen ist beihilfefrei.
Haftungsfreistellung: Für Investitionsvorhaben ist auf Antrag eine Haftungsfreistellung des durchleitenden Kreditinstituts von 90 % oder optional 50 % möglich. Für Betriebsmittel kann eine Haftungsfreistellung von 60 % beantragt werden. Der Zinssatz ändert sich durch die Inanspruchnahme der Haftungsfreistellung nicht.
Antragstellung: Die KfW gewährt Kredite nicht unmittelbar an den Investor, sondern ausschließlich über Kreditinstitute, die für die von ihnen durchgeleiteten Kredite vollständig bzw. teilweise die Haftung übernehmen. Die Antragstellung erfolgt über ein Kreditinstitut ihrer Wahl. Anträge sind bei Investitionen vor Beginn des Vorhabens und bei Betriebsmitteln vor Beginn der Finanzierungsmaßnahme bei der Hausbank zu stellen. Die Antragsformulare liegen den Kreditinstituten vor.
2.1.4 KfW-Sonderprogramm – Große Unternehmen
Es werden Kredite an In- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (produzierendes Gewerbe, Handwerk, Handel und sonstiges Dienstleistungsgewerbe)mit einem Gruppenumsatz von mehr als 500 Millionen Euro an, die grundsätzlich wettbewerbsfähig sind und positive Zukunftsaussichten haben, sich jedoch nicht am Kapitalmarkt refinanzieren können. Im Rahmen des Programms werden auch Projektfinanzierungen für Projektgesellschaften, deren Gesellschafter große Unternehmen sind, begleitet. Durch die Möglichkeit einer Haftungsfreistellung nimmt die KfW den durchleitenden Banken einen erheblichen Teil des Kreditrisikos ab und erleichtert damit die Kreditvergabe.
Im KfW-Sonderprogramm vergibt die KfW bei bankdurchgeleiteten Krediten Investitions- und Betriebsmittelbeihilfen gemäß Ziffer 4.4. der Mitteilung der Kommission „Vorübergehender Gemeinschaftsrahmen für staatliche Beihilfen zur Erleichterung des Zugangs zu Finanzierungsmitteln in der gegenwärtigen Finanz und Wirtschaftskrise“ Niedrigverzinsliche Darlehen“.
Finanzierung: Alle Investitionen, die einer mittel- und langfristigen Mittelbereitstellung bedürfen und einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen. Zudem ist eine Unternehmensfinanzierung zur Deckung von allgemeinem Finanzierungsbedarf (ohne konkreten Verwendungszweck) möglich. Darüber hinaus können Betriebsmittel finanziert werden. Die Förderung von Immobilieninvestitionen mit anschließender Fremdvermietung ist nur möglich, sofern keine Nutzung für wohnwirtschaftliche Zwecke erfolgt. Handelt es sich dabei um reine Kaufvorhaben, gilt zusätzlich, dass die gekaufte Immobilie grundlegend saniert, hergerichtet oder umgebaut werden muss.
Finanzierungsanteil: Bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten bzw. der Betriebsmittel oder einer Unternehmensfinanzierung zur Deckung von allgemeinem Finanzierungsbedarf können finanziert werden.
Kreditbetrag: Der maximale Kreditbetrag beträgt in der Regel 300 Millionen Euro pro Unternehmensgruppe / Konzern. Bei der Finanzierung von Betriebsmitteln oder der Unternehmensfinanzierung zur Deckung von allgemeinem Finanzierungsbedarf darf der Kreditbetrag maximal 30 % der letzten Bilanzsumme des Antragstellers betragen. Die Kombination einer Finanzierung aus dem KfW-Sonderprogramm mit anderen Förderprogrammen ist grundsätzlich zulässig. Ausgeschlossen ist eine Kombination von bankdurchgeleiteten Krediten mit Förderprogrammen, in denen "De-minimis" Beihilfen gemäß EU-Beihilferecht für das gleiche Vorhaben vergeben werden.
Kreditlaufzeiten: Bei Investitionen in der Regel bis zu 5 oder bis zu 8 Jahre bei höchstens 1 tilgungsfreien Anlaufjahr. Bei der Finanzierung von Bauvorhaben kann eine Laufzeit von bis zu 15 Jahren bei höchstens 3 tilgungsfreien Anlaufjahren beantragt werden. Bei der Finanzierung von Betriebsmitteln und Unternehmensfinanzierungen zur Deckung von allgemeinem Finanzierungsbedarf beträgt die Laufzeit bis zu 5 Jahre bei höchstens 1 tilgungsfreien Anlaufjahr.
Zinssatz: Der Programmzinssatz orientiert sich an der Entwicklung des Kapitalmarktes. Das Darlehen wird mit einem kundenindividuellen Zinssatz im Rahmen des am Tag der Zusage geltenden Maximalzinssatzes der jeweiligen Preisklasse zugesagt.
Haftungsfreistellung: Für Investitionsvorhaben ist die Beantragung einer Haftungsfreistellung von 70 % oder optional 50 % möglich. Bei der Finanzierung von Betriebsmitteln und Unternehmensfinanzierungen zur Deckung von allgemeinem Finanzierungsbedarf kann eine Haftungsfreistellung von 50 % beantragt werden.


