Aktuelles zur Förderung
1. Förderung der Unternehmensfinanzierung
1.1 Förderbausteine 2010
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1.1.1 Änderungen im Rahmen der investiven GA-Förderung „GRW - Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“
Aufgrund der derzeitig komplizierten wirtschaftlichen Lage treten interessante Änderungen in der GRW-Förderung (GA) in Kraft. Ziel ist es die Investitionstätigkeit sächsischer Unternehmen weiterführend zu erhalten und zu stärken. Nachfolgend werden Sie in Kurzform zu den Änderungen innerhalb der GRW-Förderung (GA) informiert.
Veränderungen in den Subventionswertobergrenzen neu:
- Betriebsstätten von kleinen Unternehmen 50 %
- Betriebsstätten mittlerer Unternehmen 40 %
- Sonstige Betriebsstätten 30 %
Es gibt keine Unterscheidung mehr zwischen Errichtungs- und Erweiterungsinvestitionen, d. h. alle Vorhaben erhalten entsprechend der Betriebsgröße den Höchstfördersatz.
Veränderungen in der Arbeitsplatzschaffung:
- für Anträge bis zum 31.12.2010 besteht keine Bindung an die Schaffung neuer, zusätzlicher Arbeitsplätze mehr
- bei Abbau von Arbeitsplätzen verringert sich der Förderhöchstsatz um 5 %; der Abbau von Arbeitsplätzen ist förderunschädlich möglich, jedoch von nicht mehr als 20 % bzw. weniger als 3 Arbeitsplätze bei Unternehmen bis zu 15 Beschäftigten
Förderung der Lohnkosten:
- die Bemessungsgrenze des Jahresbruttolohnes wurde von 50.000 € auf 70.000 € angehoben
- die Bindung der Lohnkostenförderung an die Schaffung neuer AP bleibt jedoch erhalten
Änderungen bei der Behandlung von Auflagen innerhalb der Bindefrist bei bereits gewährten GA-Förderungen (Rückzahlung von GA-Mitteln):
Vom Widerruf der GA-Förderung kann abgesehen werden, wenn das Unternehmen nicht länger als 36 Monate der Bindefrist die Auflagen nicht erfüllt hat. In diesen Fällen verlängert sich nach Ermessen der SAB jedoch die Bindefrist auf max. 8 Jahre.
Vom Widerruf der GA-Förderung kann abgesehen werden, wenn grundlegende marktstrukturelle Veränderungen zum Abbau von Arbeitsplätzen führten bzw. die angestrebte Anzahl an neuen Arbeitsplätzen gemäß GA-Auflagen innerhalb der Bindefrist nicht erreicht wird.
Wirkung der GA-Änderungen:
Aus diesen Änderungen der GA-Förderungen ergibt sich für Unternehmen, die aufgrund der aktuellen Lage ihre GA-Auflagen nicht erfüllen konnten bzw. absehbar in der Bindefrist nicht erfüllen werden, die Möglichkeit, im Idealfall schadfrei, d. h. ohne Rückzahlung der GA-Mittel, ihre Investitionen abschließen zu können.
Verfahrens- und Handlungshinweise:
Seitens der CWE wird empfohlen, dass Unternehmen, die in den letzten Jahren GA-Förderung erhalten haben (Bindefristen des 34. und 36. EU-Rahmenplanes), entsprechende Prüfungen vorzunehmen. Ziel sollte es hierbei sein, durch Nutzung der geänderten GA-Bestimmungen mögliche Rückforderungen von GA-Mitteln durch die SAB zu vermeiden.
Bei Offensichtlichkeit bzw. hoher Wahrscheinlichkeit, dass GA-Auflagen nicht erfüllt werden, wird daher empfohlen, entsprechende Unterlagen bei der SAB einzureichen.
Weitere Informationen, einschließlich der gesamten geänderten Richtlinie des Freistaates Sachsen zur Gemeinschaftsaufgabe (GA), können abgerufen werden unter: http://www.smwa.sachsen.de/de/Foerderung/Investitionen/Einzelbetriebliche_GAFoerderung/18152.html
1.1.2 Programm Regionales Wachstum-Förderung von Investitionen kleiner Unternehmen in strukturschwachen Räumen (ACHTUNG: zur Zeit Antragsannahmestop!)
Zielstellung: Sicherung und Schaffung von qualifizierten Dauerarbeitsplätzen.
Zielgruppe: Produzierendes Gewerbe, Handwerk, Einzelhandel und Dienstleister mit regionalem Absatz* und wirtschaftsnahe Freie Berufe (technische, naturwissenschaftliche Berufe, Informations- und Kommunikationsberufe, Designer) mit maximal 20 Beschäftigten sowie ausgewählte niedergelassene Fachärzte.
Allgemeine Grundsätze
- Zuschussförderung ohne Rechtsanspruch
- Durchfinanzierungsbetätigung der Hausbank
- Mindestinvestition = 10.000 Euro
- 25% Eigenbeitrag des Investors, 10% Eigenmittel
- Höhe der Zuwendung 20 – 30%, maximaler Zuschuss von 200.000 Euro
- nachrangig zu Beihilfen mit Rechtsanspruch (z. B. Investitionszulage)
- 5 Jahre Arbeitsplatzbindung
- 5 Jahre Mittelbindungsfrist
- kumulierbar mit anderen Förderprogrammen
- Vorbeginnsklausel
Voraussetzung: Regionaler Absatz = Absatz innerhalb eines Radius von 50 km um die zu fördernde Betriebsstätte. Betriebsstätte in Sachsen. Ausnahmen: Vorhaben in Dresden und Leipzig.
1.1.3 Neues Innovationsförderprogramm "InnoPrämie" am 1. Juli 2010 gestartet
Mit der Innovationsprämie erhalten kleine und mittlere Unternehmen die Möglichkeit, die Zusammenarbeit mit Hochschulen und Forschungseinrichtungen auf dem Gebiet von Forschung und Entwicklung in den Unternehmen voranzubringen. Ziel ist aber auch, dass Hochschulen und Forschungseinrichtungen ihr technologisches Wissen und ihre Forschungs- und Entwicklungskompetenzen noch besser in Sachsen zur Geltung bringen. Die Förderung bei der „InnoPrämie“ ist bis zu 50 Prozent möglich, insgesamt bis zu einem Betrag von 10.000 Euro pro Jahr und Unternehmen.
Mit der Förderung sollen kleine und mittlere Unternehmen wissenschaftliche Einstiegsarbeiten und technische Unterstützung im Vorfeld der Entwicklung von Produkten oder Verfahren einkaufen und entsprechende Dienstleistungen in Anspruch nehmen können. Dazu zählen beispielsweise Machbarkeits- und Werkstoffstudien, Produkttests, Konstruktions- und Laborleistungen sowie auch der Know-how-Erwerb selbst. Förderfähig sind dabei nur Leistungen aus externer Forschungs- und Entwicklungstätigkeit (Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen oder Unternehmen). Unternehmen können nationale oder internationale Anbieter in Anspruch nehmen.
Die sächsische „InnoPrämie“ ergänzt die Innovationsgutscheine des Bundes zur Förderung von Innovationsmanagement. Antrags- und Bewilligungsstelle für die „InnoPrämie“ ist die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - elektronisches Antragsformular unter: www.sab.sachsen.de
2. Staatliche Beihilfen zur Erleichterung des Zugangs zu Finanzierungsmitteln in der gegenwärtigen Finanz- und Wirtschaftskrise
Die Europäische Kommission hat auf der Grundlage der einschlägigen Bestimmungen des EGVertrags einen befristeten beihilferechtlichen Rahmen angenommen, der zusätzliche Maßnahmen ermöglicht, um den Auswirkungen der Kreditklemme auf die Realwirtschaft entgegenzuwirken. Auf Grund des neuen Beihilferahmens können die Mitgliedstaaten nun während eines befristeten Zeitraumes Maßnahmen ergreifen, um Unternehmen bei der Überwindung außergewöhnlicher Finanzierungsschwierigkeiten zu helfen. So können zu erleichterten Bedingungen subventionierte Kredite vergeben, Kreditbürgschaften mit günstigen Prämien übernommen, höhere Risikokapitalbeihilfen für kleine und mittlere Unternehmen gewährt werden.
Diese Maßnahmen gelten nur bis Ende 2010.
Der befristete erweiterte Beihilferahmen sieht folgende Möglichkeiten vor:
- Anhebung des Schwellenwertes für De-minimis-Beihilfen von derzeit 200.000 Euro auf 500.000 Euro.
- Anhebung des Verbürgungsgrades bei staatlichen Bürgschaften auf 90 % des zugrunde liegenden Darlehens (bislang beträgt der Verbürgungsgrad max. 80 %).
- Zur Herstellung umweltfreundlicher Produkte, durch die die Umweltschutznormen vorzeitig erfüllt oder übertroffen werden, sind subventionierte Kredite möglich.
2.1 Zinsgünstige Darlehen
Mit dem Ziel der Sicherung der Kreditversorgung der gewerblichen Wirtschaft, des Handwerks und der freien Berufe vor dem Hintergrund der Finanzmarktkrise wurden weitere Förderprogramme aufgelegt.
2.1.1 Mittelstandsstabilisierungsprogramm Sachsen
Dieses Darlehen dient zur Finanzierung von zusätzlichem Betriebsmittelbedarf, Umfinanzierung kurzfristig fälliger Passiva in längerfristige Verbindlichkeiten, betriebsgerechte Umfinanzierung von Kontokorrentkrediten, Anschlussfinanzierung. Es dient der Ergänzung des vor allem. auf die Finanzierung von Investitionen ausgerichteten „KfW-Sonderprogramms 2009“ der Kreditanstalt für Wiederaufbau.
Die Ausreichung erfolgt als zinsgünstiges Darlehen der Sächsischen Aufbaubank über die Hausbank an das Unternehmen. Die Hausbank erhält zudem eine Entlastungszusage in Höhe von 80 Prozent.
Darlehenshöhe: Mindestens EUR 20.000 und höchstens EUR 5 Mio. in Ausnahmefällen bis zu EUR 10 Mio.
Laufzeit und Zinssatz: Bis zu 10 Jahre Laufzeit möglich, maximal 2 tilgungsfreie Jahre und ein Festzinssatz über die gesamte Laufzeit, die Zinssätze entsprechend dem risikogerechten Zinssystem und sind veränderlich. Die Festlegung der Zinssätze erfolgt zum Zeitpunkt der abschließenden Entscheidung über den gestellten Antrag.
Weitere Modalitäten: Eine bankübliche Besicherung ist erforderlich. Die Auszahlung beträgt 99 % und das Darlehen ist beihilfefrei.
Verfahrensablauf: Die Antragstellung erfolgt gemeinschaftlich durch Unternehmen und Hausbank bei der SAB. Zur Verkürzung des Verfahrens ist die Antragstellung bereits zulässig, bevor die Hausbank eine positive Kreditentscheidung getroffen hat.
2.1.2 KfW-Sonderprogramm – Mittelständische Unternehmen
Um die Kreditversorgung der Wirtschaft zu sichern, wird im Auftrag des Bundes das Finanzierungsangebot der KfW Mittelstandsbank befristet erweitert. Das KfW-Sonderprogramm orientiert sich in seiner Struktur an dem Programm "KfW-Unternehmerkredit". Im KfW-Sonderprogramm werden Kredite zu Marktkonditionen an mittelständische Unternehmen, die grundsätzlich wettbewerbsfähig sind und positive Zukunftsaussichten haben, zur mittel- und langfristigen Finanzierung von Vorhaben vergeben. Durch die Möglichkeit einer Haftungsfreistellung nimmt die KfW den durchleitenden Banken einen erheblichen Teil des Kreditrisikos ab und erleichtert damit die Kreditvergabe.
Mitfinanziert werden alle Investitionen, die einer mittel- und langfristigen Mittelbereitstellung bedürfen und einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen. Darüber hinaus können Betriebsmittel finanziert werden. Die Förderung von Immobilieninvestitionen mit anschließender Fremdvermietung ist nur möglich, sofern keine Nutzung für wohnwirtschaftliche Zwecke erfolgt. Handelt es sich dabei um reine Kaufvorhaben, gilt zusätzlich, dass die gekaufte Immobilie grundlegend saniert, hergerichtet oder umgebaut werden muss.
Finanzierungsanteil: Bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten bzw. der Betriebsmittel.
Kreditbetrag: Maximal 50 Millionen Euro pro Vorhaben. Bei Investitionen beträgt der Kreditbetrag insgesamt in diesem Programm maximal 150 Millionen Euro pro Unternehmensgruppe. Bei der Finanzierung von Betriebsmitteln darf der Kreditbetrag maximal 30 % der letzten Bilanzsumme des Antragstellers bzw. bei nicht bilanzierenden Unternehmen 30 % des letzten Jahresumsatzes des Antragstellers betragen. Der maximale Kreditbetrag pro Unternehmensgruppe beträgt jedoch nicht mehr als 50 Millionen Euro.
Die Kombination mit anderen Förderprogrammen ist grundsätzlich zulässig. Ausgeschlossen ist bei bankdurchgeleiteten Krediten eine Kombination mit Förderprogrammen, in denen "De-minimis" Beihilfen für das gleiche Vorhaben vergeben werden. Eine Kombination von haftungsfreigestellten Krediten aus diesem Programm mit weiteren haftungsfreigestellten Förderkrediten oder Nachrangdarlehen der KfW für das gleiche Vorhaben ist nicht zulässig.
Kreditlaufzeiten: Bei Investitionen in der Regel bis zu 5 oder bis zu 8 Jahre bei höchstens 1 tilgungsfreien Anlaufjahr. Bei Bauvorhaben kann eine Laufzeit von bis zu 15 Jahren bei höchstens 3 tilgungsfreien Anlaufjahren beantragt werden. Bei der Finanzierung von Betriebsmitteln beträgt die Laufzeit bis zu 5 Jahre bei höchstens 1 tilgungsfreien Anlaufjahr und die Mindestkreditlaufzeit beträgt 1 Jahr.
Konditionen: Der Programmzinssatz orientiert sich an der Entwicklung des Kapitalmarktes. Das Darlehen wird mit einem Zinssatz des am Tag der Zusage geltenden Maximalzinssatzes der jeweiligen Preisklasse zugesagt.
Weitere Modalitäten: Eine bankübliche Besicherung ist erforderlich. Die Auszahlung beträgt 100 % und das Darlehen ist beihilfefrei.
Haftungsfreistellung: Für Investitionsvorhaben ist auf Antrag eine Haftungsfreistellung des durchleitenden Kreditinstituts von 90 % oder optional 50 % möglich. Für Betriebsmittel kann eine Haftungsfreistellung von 60 % beantragt werden. Der Zinssatz ändert sich durch die Inanspruchnahme der Haftungsfreistellung nicht.
Antragstellung: Die KfW gewährt Kredite nicht unmittelbar an den Investor, sondern ausschließlich über Kreditinstitute, die für die von ihnen durchgeleiteten Kredite vollständig bzw. teilweise die Haftung übernehmen. Die Antragstellung erfolgt über ein Kreditinstitut ihrer Wahl. Anträge sind bei Investitionen vor Beginn des Vorhabens und bei Betriebsmitteln vor Beginn der Finanzierungsmaßnahme bei der Hausbank zu stellen. Die Antragsformulare liegen den Kreditinstituten vor.
2.1.3 KfW-Sonderprogramm – Große Unternehmen
Es werden Kredite an In- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (produzierendes Gewerbe, Handwerk, Handel und sonstiges Dienstleistungsgewerbe)mit einem Gruppenumsatz von mehr als 500 Millionen Euro an, die grundsätzlich wettbewerbsfähig sind und positive Zukunftsaussichten haben, sich jedoch nicht am Kapitalmarkt refinanzieren können. Im Rahmen des Programms werden auch Projektfinanzierungen für Projektgesellschaften, deren Gesellschafter große Unternehmen sind, begleitet. Durch die Möglichkeit einer Haftungsfreistellung nimmt die KfW den durchleitenden Banken einen erheblichen Teil des Kreditrisikos ab und erleichtert damit die Kreditvergabe.
Im KfW-Sonderprogramm vergibt die KfW bei bankdurchgeleiteten Krediten Investitions- und Betriebsmittelbeihilfen gemäß Ziffer 4.4. der Mitteilung der Kommission „Vorübergehender Gemeinschaftsrahmen für staatliche Beihilfen zur Erleichterung des Zugangs zu Finanzierungsmitteln in der gegenwärtigen Finanz und Wirtschaftskrise“ Niedrigverzinsliche Darlehen“.
Finanzierung: Alle Investitionen, die einer mittel- und langfristigen Mittelbereitstellung bedürfen und einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen. Zudem ist eine Unternehmensfinanzierung zur Deckung von allgemeinem Finanzierungsbedarf (ohne konkreten Verwendungszweck) möglich. Darüber hinaus können Betriebsmittel finanziert werden. Die Förderung von Immobilieninvestitionen mit anschließender Fremdvermietung ist nur möglich, sofern keine Nutzung für wohnwirtschaftliche Zwecke erfolgt. Handelt es sich dabei um reine Kaufvorhaben, gilt zusätzlich, dass die gekaufte Immobilie grundlegend saniert, hergerichtet oder umgebaut werden muss.
Finanzierungsanteil: Bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten bzw. der Betriebsmittel oder einer Unternehmensfinanzierung zur Deckung von allgemeinem Finanzierungsbedarf können finanziert werden.
Kreditbetrag: Der maximale Kreditbetrag beträgt in der Regel 300 Millionen Euro pro Unternehmensgruppe / Konzern. Bei der Finanzierung von Betriebsmitteln oder der Unternehmensfinanzierung zur Deckung von allgemeinem Finanzierungsbedarf darf der Kreditbetrag maximal 30 % der letzten Bilanzsumme des Antragstellers betragen. Die Kombination einer Finanzierung aus dem KfW-Sonderprogramm mit anderen Förderprogrammen ist grundsätzlich zulässig. Ausgeschlossen ist eine Kombination von bankdurchgeleiteten Krediten mit Förderprogrammen, in denen "De-minimis" Beihilfen gemäß EU-Beihilferecht für das gleiche Vorhaben vergeben werden.
Kreditlaufzeiten: Bei Investitionen in der Regel bis zu 5 oder bis zu 8 Jahre bei höchstens 1 tilgungsfreien Anlaufjahr. Bei der Finanzierung von Bauvorhaben kann eine Laufzeit von bis zu 15 Jahren bei höchstens 3 tilgungsfreien Anlaufjahren beantragt werden. Bei der Finanzierung von Betriebsmitteln und Unternehmensfinanzierungen zur Deckung von allgemeinem Finanzierungsbedarf beträgt die Laufzeit bis zu 5 Jahre bei höchstens 1 tilgungsfreien Anlaufjahr.
Zinssatz: Der Programmzinssatz orientiert sich an der Entwicklung des Kapitalmarktes. Das Darlehen wird mit einem kundenindividuellen Zinssatz im Rahmen des am Tag der Zusage geltenden Maximalzinssatzes der jeweiligen Preisklasse zugesagt.
Haftungsfreistellung: Für Investitionsvorhaben ist die Beantragung einer Haftungsfreistellung von 70 % oder optional 50 % möglich. Bei der Finanzierung von Betriebsmitteln und Unternehmensfinanzierungen zur Deckung von allgemeinem Finanzierungsbedarf kann eine Haftungsfreistellung von 50 % beantragt werden.



